Unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten
Bundesgesetzblatt Nr. 832 aus 1992,
Paragraph 2
01.01.1993
31.12.2028
Beginnend mit 1. Jänner 2019 ist für weibliche Versicherte die Altersgrenze für die vorzeitige Alterspension jährlich bis 2028 mit 1. Jänner um sechs Monate zu erhöhen.