den Arbeitgeber absichtlich über Umstände, die für den Vertragsabschluß oder den Vollzug des in Aussicht genommenen Arbeitsverhältnisses wesentlich sind, in Irrtum versetzt hat,
Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991
Bundesgesetzblatt Nr. 683 aus 1991,
Paragraph 15
01.01.1992
Das Gericht darf die Zustimmung zur Entlassung nur erteilen, wenn der Arbeitnehmer