Arbeiterkammergesetz 1992
Bundesgesetzblatt Nr. 626 aus 1991,
BG
Paragraph 2,
01.01.1992
AKG
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Soweit im folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
07.02.2018
10008787
NOR12105774
N6199118032J