Absatz 2,Paragraph 235, Absatz eins, ist auf Lehrer mit der Maßgabe anzuwenden, daß sie die Ernennungserfordernisse auch dann erfüllen, wenn die betreffende Verwendung in der Anlage 1 nicht mehr vorgesehen ist.
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 362 aus 1991,
Paragraph 240
01.09.1991
31.12.1993
Lehrer
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Paragraph 240, (1) Ernennungen in die Verwendungsgruppe L 2b 3 und L 2b 2 sind nicht mehr zulässig.