Kurztitel

Bundesbehindertengesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 283 aus 1990,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13,

Inkrafttretensdatum

01.07.1990

Außerkrafttretensdatum

31.12.1993

Text

Paragraph 13,

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat ein Mitglied von seiner Funktion jedenfalls zu entheben,

  1. Ziffer eins
    wenn es dies beantragt;
  2. Ziffer 2
    wenn jene Stelle, auf deren Vorschlag das Mitglied bestellt wurde, die Enthebung beantragt;
  3. Ziffer 3
    wenn das Mitglied sich der Vernachlässigung seiner Pflichten schuldig gemacht hat.