Bundestheaterpensionsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1958, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 447 aus 1990,
BG
Paragraph 11
01.09.1990
31.12.1997
BThPG
65/02 Besonderes Pensionsrecht
Werden die Gehälter der Beamten der Allgemeinen Verwaltung im Rahmen einer allgemeinen Bezugserhöhung angehoben, so ändert sich die Ruhegenußermittlungsgrundlage in dem Ausmaß, in dem sie sich als Gehaltsansatz eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung ändern würde. Die Bestimmung des Paragraph 5, Absatz 2, über das Höchstausmaß der Ruhegenußermittlungsgrundlage bleibt unberührt.
Ruhegenuß, Versorgungsgenuß
11.07.2023
10008173
NOR12104423
N6199010799L