Kurztitel

Jugendwohlfahrtsgesetz 1989

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 161 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 69 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 30

Inkrafttretensdatum

01.07.1989

Außerkrafttretensdatum

30.04.2013

Text

Erziehungshilfen gegen den Willen der Erziehungsberechtigten

Paragraph 30,

Stimmen die Erziehungsberechtigten einer notwendigen Erziehungshilfe nicht zu, so hat der Jugendwohlfahrtsträger das zur Wahrung des Wohles des Minderjährigen Erforderliche zu veranlassen.