Absatz eins,Keiner Bewilligung bedarf die Übernahme eines Pflegekindes
- Ziffer einsfür vorübergehende Dauer oder einen Teil des Tages, wenn Pflege und Erziehung nicht gewerbsmäßig und nicht regelmäßig gewährt werden,
- Ziffer 2im Fall der Unterbringung bei einem Lehrberechtigten,
- Ziffer 3wenn der Jugendwohlfahrtsträger auf Grund seines Erziehungsrechts das Pflegeverhältnis begründet hat,
- Ziffer 4wenn das Gericht den Pflegeeltern das Erziehungsrecht übertragen hat.