Absatz 2,Die auf Grund der Eignungsprüfung festgestellte Eignung gilt für alle Bewerbungen um eine Planstelle für eine gleichartige Verwendung, die innerhalb von drei Jahren erfolgen.
Ausschreibungsgesetz 1989
Bundesgesetzblatt Nr. 85 aus 1989,
Paragraph 24
01.01.1990
31.08.1991
Paragraph 24, (1) Die Eignungsprüfung ist kostenlos. Im übrigen haben die Bewerber die Kosten, die ihnen durch die Teilnahme an der Eignungsprüfung entstehen, selbst zu tragen.