Kurztitel

Ausschreibungsgesetz 1989

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 85 aus 1989,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 20

Inkrafttretensdatum

01.01.1990

Außerkrafttretensdatum

31.08.1991

Text

Abschnitt römisch sieben

Andere Ausschreibungsverfahren

Paragraph 20, In anderen Bundesgesetzen enthaltene Bestimmungen über die Ausschreibung von Funktionen und Planstellen oder Betrauungen mit Arbeitsplätzen bleiben unberührt. Darüber hinaus ist Abschnitt römisch acht auf die Verwendungen im Höheren und Gehobenen Dienst im Personalstand des Rechnungshofes und im Höheren, Gehobenen und Mittleren Dienst im Personalstand des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten nicht anzuwenden.