Kurztitel

Ausschreibungsgesetz 1989

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 85 aus 1989,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1990

Außerkrafttretensdatum

31.12.1993

Text

Abschnitt römisch eins

Bewerbung um die Aufnahme in den Bundesdienst und um Funktionen und Arbeitsplätze

Paragraph eins, Die Bewerbung um die Aufnahme in den Bundesdienst und die Bewerbung um Funktionen und Arbeitsplätze beim Bund stehen allen österreichischen Staatsbürgern offen.