Ausschreibungsgesetz 1989
Bundesgesetzblatt Nr. 85 aus 1989,
Paragraph eins
01.01.1990
31.12.1993
Abschnitt römisch eins
Bewerbung um die Aufnahme in den Bundesdienst und um Funktionen und Arbeitsplätze
Paragraph eins, Die Bewerbung um die Aufnahme in den Bundesdienst und die Bewerbung um Funktionen und Arbeitsplätze beim Bund stehen allen österreichischen Staatsbürgern offen.