Absatz 2,Die Verordnung, mit der eine Geschäftsordnung für die nach dem Ausschreibungsgesetz einzurichtenden Kommissionen erlassen wird, Bundesgesetzblatt Nr. 90 aus 1975,, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1989 außer Kraft. Auf Ausschreibungsverfahren, die gemäß Paragraph 29, Absatz 3, AusG nach den bisherigen Vorschriften zu Ende zu führen sind, ist sie jedoch weiterhin anzuwenden.