Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 148 aus 1988,
Paragraph 199
01.10.1988
30.09.1999
Leistungsfeststellung
Paragraph 199, Die Bestimmungen über die Leistungsfeststellung sind auf Lehrer an Universitäten und Hochschulen mit der Abweichung anzuwenden, daß an die Stelle des Kalenderjahres das Studienjahr und an die Stelle des Monates Jänner der Monat November treten.