zu erarbeiten und auf dem neuesten Stand zu halten, um wesentlichen Änderungen Rechnung zu tragen;
Übereinkommen (Nr. 160) über Arbeitsstatistiken
Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1988,
Artikel 6,
03.06.1988
Es sind ausführliche Beschreibungen der bei der Erhebung und Zusammenstellung der Statistiken gemäß diesem Übereinkommen verwendeten Quellen, Konzepte, Definitionen und Methoden