Kurztitel

Soziale Sicherheit – Durchführung (Finnland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1987,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.07.1987

Text

ABSCHNITT römisch eins
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

Begriffsbestimmungen

In dieser Vereinbarung werden die im Artikel 1 des Abkommens festgelegten Ausdrücke in derselben Bedeutung verwendet, die ihnen im genannten Artikel gegeben wird.