Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 415 aus 1987,
Paragraph 9
29.08.1987
30.04.2012
Die vom Bundeseinigungsamt beschlossenen und in den Katastern abgelegten Mindestlohntarife, Satzungen und Lehrlingsentschädigungen können während der Amtsstunden von jedem eingesehen werden.