Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 415 aus 1987,
römisch fünf
Paragraph 4
29.08.1987
17.10.2025
BEA-Geo.
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Der Vorsitzende hat den Mitgliedern vor Antritt ihres Amtes durch Handschlag das Gelöbnis gewissenhafter und unparteiischer Amtsausübung und der Amtsverschwiegenheit abzunehmen. Die Tatsache der Angelobung ist in einer Niederschrift festzuhalten, die Teil einer Niederschrift über eine Verhandlung (Paragraph 6, Absatz 6,) sein kann.
17.10.2025
10008630
NOR12102709
N6198710114Y