Wochenberichtsblatt-Verordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 420 aus 1987,
Paragraph eins
01.09.1987
Diese Verordnung gilt für Jugendliche, auf die das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen Anwendung findet und die auf Grund des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zu Berufskraftfahrern ausgebildet werden.