Kurztitel

Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1985,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

22.06.1985

Text

Paragraph 5,

Bei der Beurteilung der Leistung der Schulleiter ist insbesondere auf die Erfüllung der ihnen gemäß Paragraph 56, Absatz 2 bis 4 des Schulunterrichtsgesetzes obliegenden Aufgaben Bedacht zu nehmen. Soweit der Schulleiter Unterricht erteilt, ist auch Paragraph 2, zu berücksichtigen.