Vermittlung des im Lehrplan vorgeschriebenen Lehrstoffes gemäß dem Stand der Wissenschaft sowie unter Beachtung der dem Unterrichtsgegenstand entsprechenden didaktischen und methodischen Grundsätze,
Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter
Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1985,
Paragraph 2
22.06.1985
Für die Beurteilung der Leistung der Lehrer werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt: