Kurztitel

Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 302 aus 1984,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 123

Inkrafttretensdatum

25.07.1984

Außerkrafttretensdatum

28.07.1989

Text

Paragraph 123, (1) Dieses Bundesgesetz tritt, soweit in Absatz 2, nicht anderes bestimmt ist, mit 1. September 1984 in Kraft.

  1. Absatz 2,Paragraph 107, tritt mit 1. Jänner 1985 in Kraft.
  2. Absatz 3,Paragraph 113, Absatz eins, tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Stück des Bundesgesetzblattes, das die Kundmachung dieses Bundesgesetzes enthält, herausgegeben und versendet wird. Die Ausführungsgesetze der Länder sind innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten zu erlassen.
  3. Absatz 4,Paragraph 120, tritt mit Ablauf des 31. August 1988 außer Kraft.
  4. Absatz 5,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Bundesgesetz in Kraft.