für den Unterricht in Gegenständen der Fachgruppe römisch eins (allgemeinbildender und betriebswirtschaftlicher Unterricht) 23 Wochenstunden,
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 302 aus 1984,
Paragraph 52
01.09.1984
31.08.1988
Ausmaß der Lehrverpflichtung der Lehrer an Berufsschulen
Paragraph 52, (1) Die Lehrverpflichtung der Lehrer an Berufsschulen (ausgenommen hauswirtschaftliche Berufsschulen) - mit Ausnahme der Religionslehrer (Paragraph 53, Absatz eins,) - beträgt