Kurztitel

Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 302 aus 1984,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 18

Inkrafttretensdatum

01.09.1984

Außerkrafttretensdatum

31.05.1996

Text

Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolges

Paragraph 18, Der Landeslehrer, über den für drei aufeinanderfolgende Schuljahre die Feststellung getroffen worden ist, daß er den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg trotz Ermahnung nicht aufweist, ist mit Rechtskraft der Feststellung für das dritte Schuljahr entlassen.