Tropentauglichkeitsverordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 630 aus 1983,
römisch fünf
Paragraph eins
01.01.1984
63/04 Bundesbedienstetenschutz
Diese Verordnung gilt für Dienststellen, auf die das Bundesbediensteten-Schutzgesetz anzuwenden ist, deren Bedienstete auf Grund einer Dienstreise, einer Dienstzuteilung oder einer Versetzung zu Tätigkeiten in Dienststellen des Bundes in Tropenländern herangezogen werden.
08.05.2025
10008537
NOR12100106
N61983117210