Kurztitel

Arbeitsruhegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1983,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 24

Inkrafttretensdatum

01.07.1984

Außerkrafttretensdatum

31.07.2003

Text

Aushang der Ruhezeitenregelung

Paragraph 24, Der Arbeitgeber hat an einer für die Arbeitnehmer des Betriebes leicht zugänglichen Stelle einen Aushang über den Beginn und das Ende der wöchentlichen Ruhezeit gut sichtbar anzubringen.