Absatz eins,Dieses Abkommen bezieht sich
- Ziffer einsauf die österreichischen Rechtsvorschriften über
- Litera adie Krankenversicherung;
- Litera bdie Unfallversicherung;
- Litera cdie Pensionsversicherung;
- Litera ddie Arbeitslosenversicherung;
- Litera edie Familienbeihilfe;
- Ziffer 2auf die griechischen Rechtsvorschriften
- Litera aüber das allgemeine System der Sozialversicherung der Dienstnehmer und ihnen Gleichgestellten für die Risken Alter, Tod, Invalidität, Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten,
- Litera büber die Sondersysteme der Sozialversicherung, die bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern und ihnen Gleichgestellten sowie von selbständig oder freiberuflich Erwerbstätigen gegen bestimmte Risken schützen, mit Ausnahme des Sondersystems für Seeleute der Handelsmarine,
- Litera cüber das Sondersystem für Staatsbeamte, soweit es Sachleistungen bei Krankheit vorsieht,
- Litera düber die Arbeitslosenversicherung und die Familienbeihilfe für Dienstnehmer.