Kurztitel

Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 162 aus 1981,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.04.1981

Außerkrafttretensdatum

26.02.1985

Abkürzung

DVV 1981

Index

63/06 Dienstrechtsverfahren

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Soweit die obersten Dienstbehörden gemäß Paragraph 2, Absatz 2, erster Satz des Dienstrechtsverfahrensgesetzes in erster Instanz zuständig sind, wird diese Zuständigkeit für Beamte, die nicht der obersten Dienstbehörde angehören, in folgenden Dienstrechtsangelegenheiten auf die im Paragraph 2, genannten nachgeordneten Dienstbehörden übertragen:
    1. Ziffer eins
      Kündigung des provisorischen Dienstverhältnisses und Kündigung des Dienstverhältnisses von zeitverpflichteten Soldaten,
    2. Ziffer 2
      Feststellung des Eintrittes der Definitivstellung,
    3. Ziffer 3
      Einrechnung von Zeiten in die Zeit des provisorischen
      Dienstverhältnisses,
    4. Ziffer 4
      Feststellung des Übertrittes in den Ruhestand bei Beamten der Dienstklasse römisch sieben und niedrigerer Dienstklassen sowie bei Lehrern und Beamten des Schulaufsichtsdienstes,
    5. Ziffer 5
      Feststellung und Verfügung der Versetzung in den Ruhestand bei Beamten der Dienstklasse römisch sieben und niedrigerer Dienstklassen sowie bei Lehrern und Beamten des Schulaufsichtsdienstes,
    6. Ziffer 6
      Feststellungen und Verfügungen in Angelegenheiten der Außerdienststellung,
    7. Ziffer 7
      Feststellung des Wirksamwerdens der Austrittserklärung, der Entlassung und des Amtsverlustes,
    8. Ziffer 8
      Versetzung innerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereiches der nachgeordneten Dienstbehörde,
    9. Ziffer 9
      Feststellung, ob die Befolgung eines bestimmten Dienstauftrages zu den Dienstpflichten zählt, sofern der Dienstauftrag nicht von der obersten Dienstbehörde oder auf deren Weisung erteilt worden ist,
    10. Ziffer 10
      Entbindung von der Pflicht zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit,
    11. Ziffer 11
      Feststellung der Unzulässigkeit der Verlegung des Wohnsitzes,
    12. Ziffer 12
      Feststellung der Unzulässigkeit einer Nebenbeschäftigung,
    13. Ziffer 13
      Erteilung und Verweigerung der Genehmigung zur
      außergerichtlichen Abgabe eines Sachverständigengutachtens,
    14. Ziffer 14
      Untersagung der Annahme eines Ehrengeschenkes,
    15. Ziffer 15
      Feststellung des Amtstitels und der Verwendungsbezeichnung,
    16. Ziffer 16
      Feststellung des Ausmaßes und des Verfalls des Erholungsurlaubes sowie Bewilligung des Verbrauches des für das nächste Kalenderjahr gebührenden Erholungsurlaubes,
    17. Ziffer 17
      Gewährung eines Sonderurlaubes bis zu zwei Wochen gegen nachträgliche Meldung an die oberste Dienstbehörde, soweit der Sonderurlaub drei Arbeitstage überschreitet,
    18. Ziffer 18
      Gewährung eines Karenzurlaubes bis zu zwei Wochen gegen nachträgliche Meldung an die oberste Dienstbehörde,
    19. Ziffer 19
      Feststellung des Anspruches auf Pflegeurlaub,
    20. Ziffer 20
      Gewährung von Dienstbefreiung für die Dauer eines Kuraufenthaltes oder für die Dauer der Unterbringung in einem Genesungsheim,
    21. Ziffer 21
      Feststellung des Arbeitserfolges,
    22. Ziffer 22
      Feststellungen und Verfügungen in Disziplinarangelegenheiten,
    23. Ziffer 23
      Feststellung der besoldungsrechtlichen Stellung, der Vorrückung, ihrer Hemmung, Aufschiebung und Einstellung,
    24. Ziffer 24
      Feststellungen und Verfügungen in Angelegenheiten der Geldbezüge (das sind alle in Geld ausgedrückten Leistungen aus dem Dienstverhältnis), mit Ausnahme der Gewährung von Belohnungen, Vorschüssen und Geldaushilfen für Angehörige der Bundespolizei, der Bundesgendarmerie, des Bundesheeres und der Heeresverwaltung,
    25. Ziffer 25
      Feststellungen und Verfügungen in Angelegenheiten der Sachleistungen,
    26. Ziffer 26
      Feststellung des Vorrückungsstichtages,
    27. Ziffer 27
      Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz zu Unrecht
      empfangener Leistungen und Stundung der Rückzahlung,
    28. Ziffer 28
      Feststellung des Pensionsbeitrages,
    29. Ziffer 29
      Feststellungen und Verfügungen in Angelegenheiten der Ruhegenußvordienstzeiten und der im Ruhestand verbrachten Zeiten,
    30. Ziffer 30
      Feststellungen und Verfügungen in Angelegenheiten des Mutterschutzes und des Karenzurlaubsgeldes,
    31. Ziffer 31
      Feststellungen in Angelegenheiten des Nebengebührenzulagengesetzes,
    32. Ziffer 32
      Feststellungen und Verfügungen in Reisegebührenangelegenheiten,
    33. Ziffer 33
      bei Lehrern:
      1. Litera a
        Genehmigung zur Erteilung des Privatunterrichtes an Schüler der eigenen Anstalt und zur Aufnahme solcher Schüler in Kost und Quartier,
      2. Litera b
        Gewährung eines Sonderurlaubes bis zu drei Monaten,
      3. Litera c
        Gewährung eines Karenzurlaubes bis zu drei Monaten,
      4. Litera d
        Gewährung von Lehrpflichtermäßigungen aus gesundheitlichen Gründen,
      5. Litera e
        Erlassung von Bescheiden betreffend die Lehrverpflichtung im Unterrichtsgegenstand “Aktuelle Fachgebiete”.
  2. Absatz 2,Die Regelung des Absatz eins, gilt nicht für Dienstrechtsangelegenheiten eines Beamten, der eine nachgeordnete Dienstbehörde leitet oder der der obersten Dienstbehörde ununterbrochen mehr als zwei Monate zur Dienstleistung zugeteilt ist.

Schlagworte

Anrechnung, Amtsgeheimnis, Dienstgeheimnis, Leistungsfeststellung, Naturalbezüge, Sachbezüge, Vordienstzeiten

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2025

Gesetzesnummer

10008576

Dokumentnummer

NOR12099658

alte Dokumentnummer

N61981167720