Absatz eins,Die Normalleistung besteht in der Herstellung einer Schreibarbeit von drei Maschinschreibseiten innerhalb einer Stunde. Für die Ermittlung der Normalleistung und der sie übersteigenden Mehrleistung sind nur Schreibarbeiten zu zählen, die von Bediensteten tatsächlich durch Anschlag auf der Maschine erbracht wurden. Eine Seite hat 32 Zeilen mit je mindestens 55 Buchstaben oder Zwischenräumen zu enthalten.