Kurztitel

Übereinkommen (Nr. 141) über die Verbände ländlicher Arbeitskräfte und ihre Rolle in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 571 aus 1980,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

18.09.1979

Text

ARTIKEL 1

Dieses Übereinkommen gilt für alle Arten von Verbänden ländlicher Arbeitskräfte, einschließlich von Verbänden, die nicht auf ländliche Arbeitskräfte beschränkt sind, sie aber vertreten.