Übereinkommen (Nr. 141) über die Verbände ländlicher Arbeitskräfte und ihre Rolle in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung
Bundesgesetzblatt Nr. 571 aus 1980,
Artikel eins,
18.09.1979
Dieses Übereinkommen gilt für alle Arten von Verbänden ländlicher Arbeitskräfte, einschließlich von Verbänden, die nicht auf ländliche Arbeitskräfte beschränkt sind, sie aber vertreten.