Übereinkommen (Nr. 141) über die Verbände ländlicher Arbeitskräfte und ihre Rolle in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung
Bundesgesetzblatt Nr. 571 aus 1980,
Vertrag – Multilateral
Artikel eins
18.09.1979
69/02 Arbeitsrecht
Dieses Übereinkommen gilt für alle Arten von Verbänden ländlicher Arbeitskräfte, einschließlich von Verbänden, die nicht auf ländliche Arbeitskräfte beschränkt sind, sie aber vertreten.
23.05.2025
10008476
NOR12099571
N6198037179L