Absatz eins,Dienstnehmerinnen können während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung rechtswirksam nur nach vorheriger Zustimmung des Gerichts entlassen werden.
Mutterschutzgesetz 1979
BGBl.Nr. 221 aus 1979, zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 833/1992
Paragraph 12
01.01.1993
22.06.2004