Leistungsbeurteilungsverordnung für land- und forstwirtschaftliche Lehrer
Bundesgesetzblatt Nr. 183 aus 1979,
Paragraph eins
10.05.1979
Diese Verordnung findet auf die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Bundeslehrer und Erzieher an den dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft unterstehenden Schulen und Schülerheimen und auf die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer Anwendung.