Kurztitel

Leistungsbeurteilungsverordnung für land- und forstwirtschaftliche Lehrer

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 183 aus 1979,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

10.05.1979

Text

Paragraph eins,

Diese Verordnung findet auf die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Bundeslehrer und Erzieher an den dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft unterstehenden Schulen und Schülerheimen und auf die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer Anwendung.