Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979,
Paragraph 172
01.01.1980
30.09.1988
Amtsverschwiegenheit
Paragraph 172, Auf Lehrer, die Privatschulen zur Dienstleistung zugewiesen sind, ist Paragraph 46, mit der Maßgabe anzuwenden, daß sie auch über Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Privatschule geboten ist, Stillschweigen zu bewahren haben.