Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 171

Inkrafttretensdatum

01.01.1980

Außerkrafttretensdatum

30.09.1988

Text

Lehrverpflichtung

Paragraph 171, (1) Das Ausmaß der dem Lehrer obliegenden Lehrverpflichtung richtet sich nach dem Bundesgesetz über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,.

  1. Absatz 2,Aus wichtigen dienstlichen Gründen kann der Lehrer vorübergehend auch zur Erteilung des Unterrichtes in Unterrichtsgegenständen verhalten werden, für die er nicht lehrbefähigt ist.