Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 169

Inkrafttretensdatum

01.01.1980

Außerkrafttretensdatum

30.09.1988

Text

Zusätzliche Verwendung an einer anderen Schule

Paragraph 169, Der Lehrer kann aus wichtigen dienstlichen Gründen im Auftrag der Dienstbehörde vorübergehend auch an einer anderen Schule verwendet werden.