Pauschalierung der Aufwandsentschädigung für Beamte und Vertragsbedienstete des höheren Dienstes (fachlicher Dienst) im Bundesdenkmalamt
Bundesgesetzblatt Nr. 478 aus 1978,
römisch fünf
Paragraph 2
01.12.1972
63/02 Gehaltsgesetz 1956; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Das Pauschale wird in einem monatlich in Höhe von 250 S gebührenden Betrag festgesetzt; nicht vollbeschäftigte Vertragsbedienstete erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Teil des Pauschales.
24.04.2025
10008429
NOR12098359
N61978160500