Notenwechsel zwischen Österreich und der Schweiz gemäß Artikel 2, Absatz 4, der Vereinbarung über den Austausch von Gastarbeitnehmern
Bundesgesetzblatt Nr. 620 aus 1978,
Artikel eins,
23.12.1978
SCHWEIZERISCHE BOTSCHAFT
Wien, den 1. Dezember 1978
Herr Bundesminister,
Ich beehre mich, Ihnen auftragsgemäß vorzuschlagen, die Jahreskontingente der Gastarbeitnehmer gemäß Artikel 2, Absatz eins, der Vereinbarung über den Austausch von Gastarbeitnehmern (Stagiaires) zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich vom 19. März 1956 von 50 auf 150 zu erhöhen. Falls die österreichische Seite mit diesem Vorschlag einverstanden ist, beehre ich mich des weiteren vorzuschlagen, daß meine Note und die österreichische Antwortnote eine Vereinbarung gemäß Artikel 2, Absatz 4, der erwähnten Vereinbarung darstellt, die am 1. Jänner 1979 in Kraft tritt.
Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Herrn Dr. Gerhard Weißenberg
Bundesminister für soziale Verwaltung
REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE VERWALTUNG
BUNDESMINISTER
DR. GERHARD WEISSENBERG
Wien, den 1. Dezember 1978
Herr Botschafter,
Ich bestätige den Empfang Ihrer Note vom 1. Dezember 1978, die wie folgt lautet:
„Herr Bundesminister ... (es folgt der weitere Text der schweizerischen Eröffnungsnote) ... in Kraft tritt.“
Ich beehre mich, hiezu mitzuteilen, daß ich dem in der zitierten Note zum Ausdruck gekommenen Vorschlag zustimme.
Ich benütze die Gelegenheit, um Ihnen, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Seiner Exzellenz
Herrn Rene Keller
Botschafter der Schweizerischen Eidgenossenschaft