Kurztitel

Notenwechsel zwischen Österreich und der Schweiz gemäß Artikel 2, Absatz 4, der Vereinbarung über den Austausch von Gastarbeitnehmern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 620 aus 1978,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

23.12.1978

Text

SCHWEIZERISCHE BOTSCHAFT

Wien, den 1. Dezember 1978

Herr Bundesminister,

Ich beehre mich, Ihnen auftragsgemäß vorzuschlagen, die Jahreskontingente der Gastarbeitnehmer gemäß Artikel 2, Absatz eins, der Vereinbarung über den Austausch von Gastarbeitnehmern (Stagiaires) zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich vom 19. März 1956 von 50 auf 150 zu erhöhen. Falls die österreichische Seite mit diesem Vorschlag einverstanden ist, beehre ich mich des weiteren vorzuschlagen, daß meine Note und die österreichische Antwortnote eine Vereinbarung gemäß Artikel 2, Absatz 4, der erwähnten Vereinbarung darstellt, die am 1. Jänner 1979 in Kraft tritt.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Der schweizerische Botschafter:
Rene Keller m. p.

Herrn Dr. Gerhard Weißenberg

Bundesminister für soziale Verwaltung

Wien

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE VERWALTUNG

BUNDESMINISTER

DR. GERHARD WEISSENBERG

Wien, den 1. Dezember 1978

Herr Botschafter,

Ich bestätige den Empfang Ihrer Note vom 1. Dezember 1978, die wie folgt lautet:

„Herr Bundesminister ... (es folgt der weitere Text der schweizerischen Eröffnungsnote) ... in Kraft tritt.“

Ich beehre mich, hiezu mitzuteilen, daß ich dem in der zitierten Note zum Ausdruck gekommenen Vorschlag zustimme.

Ich benütze die Gelegenheit, um Ihnen, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Weißenberg m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Rene Keller

Botschafter der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Wien