Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
Bundesgesetzblatt Nr. 609 aus 1977,
BG
Artikel 2, Paragraph 28
22.12.1977
30.06.1996
AlVG
62 Arbeitsmarktverwaltung
Zum Karenzurlaubsgeld gebühren Familienzuschläge für die im Paragraph 20, Absatz 2, angeführten zuschlagsberechtigten Personen, ausgenommen für das neugeborene Kind, sofern die Mutter zum Unterhalt dieser Personen tatsächlich wesentlich beiträgt. Im übrigen ist Paragraph 20, Absatz 2 bis 4 sinngemäß anzuwenden. Bei Mehrlingsgeburten gebührt für das zweite und jedes weitere Kind je ein Familienzuschlag.
Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1976,, Artikel römisch eins, Ziffer 15,)
06.07.2023
10008407
NOR12098191
N6197721171L