Absatz eins,Wenn eine der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld wegfällt, ist es einzustellen; wenn sich eine für das Ausmaß des Arbeitslosengeldes maßgebende Voraussetzung ändert, ist es neu zu bemessen.
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
Bundesgesetzblatt Nr. 609 aus 1977,
BG
Artikel 2, Paragraph 24
22.12.1977
31.12.2003
AlVG
62 Arbeitsmarktverwaltung
02.08.2023
10008407
NOR12098186
N6197721166L