Urlaubsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 390 aus 1976,
Paragraph 7
04.08.1976
Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die für den Nichtverbrauch des Urlaubes Geld oder sonstige vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers vorsehen, sind rechtsunwirksam.