Anzahl der vom Dienst freigestellten Personalvertreter
Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1976,
römisch fünf
Paragraph eins
30.07.1976
14.09.1984
63/07 Personalvertretung
In den Bereichen folgender Zentralausschüsse können von der zuständigen Zentralstelle über die im Paragraph 25, Absatz 4, des Bundes-Personalvertretungsgesetzes genannten Zahlen hinaus Bedienstete unter Fortzahlung der laufenden Bezüge mit Ausnahme von Entschädigungen für solche Aufwendungen, die durch die Dienstfreistellung in Wegfall kommen, vom Dienste freigestellten werden:
07.05.2025
10008402
NOR12097943
N61976152730