Ausländerbeschäftigungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 709 aus 1993,
Paragraph 30,
01.06.1994
30.06.1994
Untersagung der Beschäftigung
Paragraph 30, In diesem Verfahren hat das Landesarbeitsamt Parteistellung und ist berechtigt, gegen Bescheide, die in letzter Instanz ergangen sind, wegen Rechtswidrigkeit Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben.