Ausländerbeschäftigungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1990,
Paragraph 25
01.10.1990
31.05.1996
Verhältnis zur Aufenthaltsberechtigung
Paragraph 25, Die Sicherungsbescheinigung, die Beschäftigungsbewilligung, die Arbeitserlaubnis bzw. der Befreiungsschein enthebt den Ausländer nicht der Verpflichtung, den jeweils geltenden Vorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern nachzukommen.