Absatz 2,Die Beschäftigungsbewilligung kann widerrufen werden, wenn
- Litera adie Voraussetzungen, unter denen sie erteilt wurde (Paragraph 4, Absatz eins, 3 und 6), sich wesentlich geändert haben oder die im Sinne des Paragraph 4, Absatz 3, erklärten Umstände nicht mehr zutreffen,
- Litera bsonstige wichtige Gründe in der Person des Ausländers vorliegen oder
- Litera cdie bei ihrer Erteilung festgesetzten Auflagen (Paragraph 8,) nicht erfüllt werden.