Kurztitel
Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 343/1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 367/1987Bundesgesetzblatt Nr. 343 aus 1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 367 aus 1987,
Text
4. ABSCHNITT
Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß § 110 Abs. 7 ArbVG
§ 32.Paragraph 32,
Auf die Wahl der Arbeitnehmervertreter durch die Mitglieder aller in den Unternehmen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Kommanditgesellschaft errichteten Betriebsräte finden die §§ 20 bis 31 sinngemäß mit der Maßgabe Anwendung, daß das Verfahren zur Bestellung des Wahlvorstandes vom Vorsitzenden des größten Betriebsrates des nach der Zahl der Arbeitnehmer größten Betriebes einzuleiten ist. Auf die Wahl der Arbeitnehmervertreter durch die Mitglieder aller in den Unternehmen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Kommanditgesellschaft errichteten Betriebsräte finden die Paragraphen 20 bis 31 sinngemäß mit der Maßgabe Anwendung, daß das Verfahren zur Bestellung des Wahlvorstandes vom Vorsitzenden des größten Betriebsrates des nach der Zahl der Arbeitnehmer größten Betriebes einzuleiten ist.