Absatz eins,Die Mitgliedschaft zum Betriebsrat beginnt mit Annahme der Wahl und erlischt, wenn
- Ziffer einsdie Tätigkeitsdauer des Betriebsrates endet;
- Ziffer 2das Mitglied zurücktritt;
- Ziffer 3das Mitglied aus dem Betrieb ausscheidet;
- Ziffer 4die Arbeitnehmergruppe, die das Mitglied in den Betriebsrat gewählt hat, dieses wegen Verlustes der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe binnen vier Wochen enthebt.