Absatz eins,Der Betriebs(Gruppen)versammlung obliegt:
- Ziffer einsBehandlung von Berichten des Betriebsrates und der Rechnungsprüfer;
- Ziffer 2Wahl des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl;
- Ziffer 3Beschlußfassung über die Einhebung und die Höhe einer Betriebsratsumlage sowie über die Art und Weise der Auflösung des Betriebsratsfonds;
- Ziffer 4Beschlußfassung über die Enthebung des Betriebsrates;
- Ziffer 5Beschlußfassung über die Enthebung des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl;
- Ziffer 6Wahl der Rechnungsprüfer;
- Ziffer 7Beschlußfassung über die Enthebung der Rechnungsprüfer;
- Ziffer 8Beschlußfassung über eine Fortsetzung der Funktion des Betriebsrates nach Wiederaufnahme des Betriebes.