Kurztitel

Betriebsrats-Wahlordnung 1974

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 319 aus 1974,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 63

Inkrafttretensdatum

01.07.1974

Abkürzung

BRWO 1974

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Beachte

Zum Inkrafttreten vergleiche Paragraph 67, Absatz 2,

Text

Ermittlung des Wahlergebnisses

Paragraph 63,

  1. Absatz eins,Auf die Ermittlung des Wahlergebnisses sind die Paragraphen 26, 27 und 28 sinngemäß anzuwenden.
  2. Absatz 2,Wird gemäß Paragraph 51, Absatz 2, getrennt gewählt, so hat der Wahlvorstand die Wahlkuverts nach der Gruppenzugehörigkeit des Wählers zu trennen und die Wahlkuverts der zweiten Gruppe erst nach Abschluß der Stimmenermittlung der ersten Gruppe zu öffnen. Die Paragraphen 27 und 28 sind auf jede der beiden Gruppen getrennt anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2023

Gesetzesnummer

10008330

Dokumentnummer

NOR12096936

alte Dokumentnummer

N6197420649L