Betriebsrats-Wahlordnung 1974
Bundesgesetzblatt Nr. 319 aus 1974,
römisch fünf
Paragraph 59
01.07.1974
BRWO 1974
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Zum Inkrafttreten vergleiche Paragraph 67, Absatz 2,
Auf die Erstellung der Wahlvorschläge sind die Paragraphen 20 und 21 sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, daß bei getrennter Wahl gemäß Paragraph 51, Absatz 2, nach der Gruppe der Arbeiter und der Angestellten getrennte Wahlvorschläge einzubringen sind.
10.02.2023
10008330
NOR12096931
N6197420644L