Kurztitel

Verordnung über verlängerte Wochendienstzeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 799 aus 1974,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1975

Text

Paragraph eins,

Die Wochendienstzeit der Beamten des rechtskundigen Dienstes bei den Bundespolizeibehörden und des Dienstzweiges höherer Dienst in Justizanstalten und in der Bewährungshilfe, soweit sie in Justizanstalten im Vollzugsdienst stehen, beträgt 41 Stunden.