Pauschalierung der Aufwandsentschädigung für Beamte und Vertragsbedienstete des höheren Bibliotheksdienstes, Akademische Restauratoren an Bibliotheken sowie Beamte und Vertragsbedienstete des wissenschaftlichen Dienstes an Bibliotheken
Bundesgesetzblatt Nr. 316 aus 1974,
römisch fünf
Paragraph 2
01.12.1972
63/02 Gehaltsgesetz 1956; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Das Pauschale wird in einem monatlich in Höhe von 250 S gebührenden Betrag festgesetzt; nicht vollbeschäftigte Vertragsbedienstete erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Teil des Pauschales.
20.05.2025
10008317
NOR12096784
N61974106980